Das THS hat zwei Ausbildungswege in einem.
Die Praxisausbildung in der Ausbildungsgemeinde hat ein Abschlusszertifikat für „pastorale Führungskraft“.
Außerdem wird am Ende der 3 Jahre THS-Ausbildung die Möglichkeit gegeben, einen BA-Abschluss zu erlangen.
Das THS kooperiert für den theologischen Studiengang über TheMA in Ursleben mit der Universität NCIU zusammen.
Die NCIU ist vom Florida Council of Private Colleges autorisiert, akademische Grade für religiöse Berufe zu verleihen (Florida Statute 246.083).
Zahlreiche Universitäten und theologische Seminare haben bereits Absolventen der NCIU in ihre Master- oder Doctor-Programme aufgenommen (u. a. Oxford University, Fuller Theological Seminary, Oral Roberts University, Regent University, Azusa Pacific Universi-ty). Mehrere Absolventen erhielten die Anerkennung der »Association of Christian Schools«.
Dies ist allerdings von der jeweiligen Institution und den Qualifikationen jedes Studierenden abhängig. Die Übernahme durch eine andere Universität kann aufgrund der Akkreditierungsbestimmungen in den USA nicht garantiert werden. Der vom Staat Florida anerkannte Titel darf in vielen Ländern, nicht aber im deutschsprachigen Raum geführt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine mögliche Ordination zum geistlichen Dienst (z. B. als Pastor/in) nur durch eine Kirche oder Gemeinde erfolgen kann. NCIU bietet lediglich theologische Aus- und Weiterbildung an.
Zulassung:
In die Ausbildung von THS kann zugelassen werden, wer
mindestens 12 Jahre Schulbildung nachweist (Abitur bzw. Fachhochschulreife)
oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt (z. B. Mittlere Reife mit mehrjähriger Berufsausbildung). Die Akademie für biblische Studien behält sich im Einzelfall ein Eingangs-Examen vor.
die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Ausbildungsprogramm erfüllt. Jeder Studiengang erfordert eine gesonderte Zulassung.
einer christlichen Gemeinde oder einem christlichen Werk angehört, von der Gemeinde- oder Missionsleitung eine Empfehlung erhält und den Glaubensgrundsätzen der NCIU zustimmt.
finanziell abgesichert ist und eine Krankenversicherung nachweisen kann.
Hinweise:
Studierende können die Ausbildung nur zum Ende eines Ausbildungsjahres abbrechen.
Sollten andererseits der Studienleiter oder Ausbilder zum Ergebnis kommen, dass ein Studierender den Bildungsanforderungen oder ethischen Standards der NCIU trotz Verweis nicht (mehr) genügt, kann er/sie auch nach erfolgter Aufnahme eine weitere Betreuung ablehnen, was den generellen Ausschluss vom Studium an ThS bedeutet. Der Studierende hat dann lediglich Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der bisher erbrachten Studienleistung bei THS:
Kosten:
Die monatlichen Studienkosten betragen 220 Euro. (Die Ausbildungsgemeinde trägt die zusätzlichen Kosten von 250 Euro/Monatlich für ihre Auszubildenden)
Die Mietkosten des THS-Wohnheims werden im Einzelnen besprochen.
Hinzu kommt eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 150 Euro für die Einstufung und andere administrative Aufgaben.
Die Anmeldegebühr ist sofort und die monatlichen Gebühren ab dem 1. Monat des Studienbeginns auf das THS-Konto zu überweisen.
Bankverbindung
Sparkasse Rhein-Nahe IBAN: DE30 5605 0180 0017 0675 05
Weitere Kosten:
Die Abschlussthesis:
Wer sich die Weiterbildung bei NCIU abschließend anrechnen lassen will, muss für Registrierung, Gutachten, Transfers, Transcripts und Ausstellung der amerikanischen Urkunden folgende zusätzliche Kosten einplanen:
NCIU Gebühren: Bachelor: 900,00 €
Zweitkorrektor: ca. 300,00€